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Diana Saas

Description

Am 13. Juni 1943 wurde die DIANA Saas-Tal (Saas Fee, Saas Almagell, Saas Grund und Saas Balen) offiziell gegründet. Nichtmitglied war die Gemeinde Eisten, welche damals der Diana Visp angeschlossen war.

Bis zur Gründung des Vereins verflossen etwa 4 bis 5 Jahre, die begleitet waren von verschiedenen Aspekten. Anwesend an der Gründungsversammlung im Hotel Glacier in Saas Fee waren neben 16 Gründungsmitgliedern unter anderem Korporal Kuonen von Stalden und der Präsident des Kantonalen Jägerverbandes Dr. Loretan. Als  Präsident wurde der Initiant und Nichtjäger, jedoch Freund der Fauna und Liebhaber der edlen Jagdkunst Amandus  Supersaxo von Saas Fee gewählt. Laut Schreiben vom 16. Juni 1943 wird der Jagdverein Saas-Tal als einziger Verein im Saastal anerkannt. Im Jahre 1944 erfolgt die Aufnahme in  den SPW.

Standarte

1972 in Saas Balen Einweihung der Vereinsfahne.

Fahnenpatin Berta Anthamatten  Saas Almagell und Fahnenpate Adolf Anthamatten Saas Grund

1997 neue Vereinsfahne

Fahnenpatin Berta Anthamatten Saas Almagell und Fahnenpate Mario Zurbriggen Saas Grund


Besonderheiten

-Von 1943 – 1956  fanden zehn ausserordentliche GVs statt.

-Einzigartig ist die Bejagung der Murmeltiere im Saastal. Es dürfen nur Jäger, welche  Burger einer der vier Talgemeinden sind und dort auch wohnen Murmeltiere jagen.

Die Rechte wurden  am 16.Mai 1804 erworben und von der Bundesbehörde zivilrechtlich anerkannt.

-1976 Werden im Orte genannt Eyensand oberhalb Saas Almagell Gedenksteine mit den Inschriften der verstorbenen Jagdkameraden eingeweiht.

-1981  Einführung der Trophäenschau

-1983  Anschaffung einheitlicher Jagdbekleidung

-1984  und 2004 Kantonale Delegiertenversammlung in Saas Grund

-1991, 1996 und  1999 Kantonales Jagdschiessen auf dem Stand Eyensand

-1993, 2001 und 2015 Delegiertenversammlungen OWJV in Eisten

-1993  Jubiläumsversammlung 50 Jahre DIANA SAAS in Saas Almagell 1943 – 1993

-2003  Bau einer Jagdhütte (Hubertushütte) oberhalb Bodmen.

-2018 Jubliäumsversammlung 75. Jahre Diana Saas in Saas Almagell 1943-2018

 

Saaser Murmeli sind Gemeindebürger

Im Saastal gehören die Murmeltiere den Gemeinden, nicht dem Staat wie in der ganzen übrigen Schweiz. Diese Regelung fusst auf uralten Urkunden; den Saaser Bürgern gelang es, das alte Recht in die heutige Zeit hinüberzuretten.

Ein Gelehrter schrieb schon 1836:

«Die Gletscheralpe und noch mehr der Abhang unterwärts wimmelt von Murmeltierhöhlen.»

Doch bereits aus dem 16. Jahrhundert liegen Urkunden vor, aus denen die Bedeutung des Murmelis für den Saaser hervorgeht. 1559: Reglement des Viertels Fee zum Schutz der Murmeltiere durch Vögte und Busse von 5Pfund für die Tötung eines Tieres.

1559: Vereinbarung zwischen Saas und Macugnaga im benachbarten italienischen Gebiet, die keinem Teil gestattet, Murmeltiere auf dem Terrain des andern zu fangen, ausgraben, schiessen oder sonstwie töten. 1562: Kauf aller Murmeltierrechte in Hofers Alpe um 6 Pfund durch den Viertel Balen. 1573 lateinisch abgefasste Urkunde der 4 Viertel der Talschaft Saas über die Erhaltung der Murmeltiere, die wie folgt  übersetzt wurde:

«Selbe sind, heis es, eine wunderbare Gaabe der göttlichen freigebigkeit, sie    sollen unter       serr grossen straffen vorbotten seyn, doch ohne schaden und          Nachtheill der Ehre, es soll niemand einen Hund haben ohne Erlaubnis der             Gemeinden. Die Murmelthiere sollen auch auf welschem Boden vorbotten         seyn wegen gegenseitiger Liebe und Treue, welches alles guttheissen und        unterschriben Hildebrand von Riedmatten, Bischoff zu Sütten. Wie froh         erschallten damals unsere Gebirge von dem munteren gepfeiffe disser Thiere.                Berg und Hügel erhoben den Schöpfer und sangen ihm ewiges Lob.»

Es heisst sogar, dass die Saaser sich 1815 mit den übrigen Wallisern nur unter der Bedingung in die Eidgenossenschaft aufnehmen liessen, dass ihnen die Wahrung ihrer Murmeltierrechte – die sie auf den Kauf der Mattmarkalpe im Jahr 1300 zurückführten – zugesichert werde. Aus den Jahren 1853, 1855 und 1857 sind Eingaben an den Staatsrat betreffend das bedrohte Murmeltiereigentum  der Talschaft bekannt.

Es war im Beschluss des Walliser Staatsrats vom August 1945 über die Ausübung der Jagd in diesem Jahr festgehalten, dass die Rechte des Saastales nicht beeinträchtigt würden,  «Rechte, die durch Titel vom 16.Mai 1804 erworben und durch die Bundesbehörde als zivilrechtlicher Natur anerkannt worden sind».  Zweifellos werden die Saaser besorgt sein, dass ihre Murmeltierrechte auch in Zukunft immer ausdrücklich erwähnt werden.

Übrigens soll die deutsche Bezeichnung  «Murmeltier»  auf das vom römischen Naturforscher Plinius geprägte Mures alpini oder «Alpenmäuse» zurückgehen. Natürlich gilt das Ausnahmestatut für die Murmeli nicht auch für das übrige Wild, das wie überall, dem Staat gehört. Der Gems- und Hirschjäger stirbt also auch im Saastal nicht aus!

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Erhard Burgener
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