Bewertung von Trophäen

 

Trophäenwettbewerb der Jagd 2023

Die interkantonale Bewertung der Jagdtrophäen 2023 findet am 03. Februar 2024 im Kanton Neuenburg in Les Ponts-de-Martel statt.

Gesetz

Beschluss über die Ausübung der Jagd im Wallis

Art. 42 Trophäenwettbewerb des KWJV

1. Der Jäger, der während der Jagd Schalenwild mit einer kapitalen Trophäe erlegt hat, kann an einem Walliser- und interkantonalen Trophäenwettbewerb teilnehmen. Die Bedingungen sind in einem Reglement des KWJV und des schweizerischen Dachverbandes festgelegt. Das Tier (ganzes Stück) muss dem zuständigen Wildhüter vorgezeigt werden.

2. Für die Abgabe der Trophäen werden den Jägern keine separaten schriftlichen Aufforderungen zugestellt.

 

Anmeldung

Die Trophäen der Jagd 2023, welche dem Wildhüter zur Bewertung gemeldet wurden, können an der Bewertung teilnehmen. Diejenigen, die eine Trophäe für den Wettbewerb anmelden möchten, müssen dies dem zuständigen Wildhüter melden. Es werden keine separaten schriftlichen Aufforderungen verschickt

Abgabe

Die Abgabe der Trophäe an den KWJV erfolgt via einen Verantwortlichen pro Diana und findet am 15. Januar 2024 in Sion statt. Trophäen, die am erwähnten Datum nicht in Sion sind, können nicht mehr an der Bewertung teilnehmen. Aus organisatorischen Gründen kann der Jäger nicht selbst die Trophäe abgeben.

Präparation der Trophäen

  • Hirschtrophäen müssen mit gebleichten Schädeln bevorzugt mit vollständigem Oberkiefer, mit Zähnen und ohne Brett präsentiert werden. Malerklebeband kann um die Nasenknochen angebracht werden, um sie während des Transports zu schützen. Eine Präsentation mit Brett ist ebenfalls möglich. Hier gilt es zu beachten, dass nur Standardbretter verwendet werden. Erfahrungsmässig zeigte sich, dass steinerne oder wurzelartige Bretter den Transport erschweren und Schäden verursachen können. Weiter dürfen keine anderen Materialien verwendet werden (Gips, Klebstoff, Silikon usw.), da die Trophäe sonst disqualifiziert wird.
  • Rehtrophäen müssen mit gebleichten Schädeln präsentiert werden, die auf Brettern befestigt sind und es dürfen keine anderen Materialien verwendet werden (Gips, Klebstoff, Silikon usw.), andernfalls wird die Trophäe disqualifiziert.
  • Trophäen von männlichen und weiblichen Gämsen müssen mit gebleichten Schädeln präsentiert werden, die auf Brettern befestigt sind.
  • Bei Wildschweinen muss das Gewaff mit Silikon, Gips, heißem Wachs usw. gefüllt sein und darf nicht auf dem Brett montiert sein.

Preisverteilung und Rückgabe der Trophäen

An der Delegiertenversammlung des Kantonalen Walliser Jägerverbandes am 13. April 2024 findet die Preisverteilung des Trophäenwettbewerbes statt. An dieser erhalten die Jäger die erreichten Punkte und die jeweiligen Medaillen für die Trophäen. Jeder Jäger, der eine Trophäe zur Bewertung abgegeben hat, wird zur Versammlung eingeladen und kann am Schluss seine Trophäe mitnehmen.

Für weitere Informationen wenden sie sich an Melanie Burgener, Ressortleiterin Trophäenbewertung KWJV, Tel.: 078 638 14 24, E-Mail: info@gastroline-saas.ch.