Trophäen

Jäger, die eine kapitale Trophäe erlegt haben, können nach den Regeln des Walliser Jagdverbandes (KWJV) und der Schweizer Dachverbände am alljährlich durchgeführten Trophäenwettbewerb teilnehmen, sofern sie das ganze Tier dem professionellen Wildhüter vorlegen und die Trophäe dann vor dem 1. Februar bei der Kantonalen Dienststelle deponieren.

Für die Hinterlegung von Trophäen beim DJFW wird keine Korrespondenz an die Jäger verschickt.